Die Weiterbildung zur "Verantwortlichen Pflegefachkraft" gem. §71 SGB XI
Was machen verantwortliche Pflegefachkräfte?
Zu den Aufgaben einer „Verantwortlichen Pflegefachkraft gem. § 71 b SGB XI“ gehören:
- Die Planung, Durchführung, Kontrolle der pflegerischen Arbeitsabläufe und der Arbeitsorganisation
- die Organisation und Steuerung des Personaleinsatzes entsprechend den Erfordernissen der pflegebedürftigen Bewohner oder Patienten
- die Führung, Anleitung und Förderung der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung pädagogischer, psychologischer
und rechtlicher Gesichtspunkte, - die Weiterentwicklung des Pflegeprozesses auf rechtlich und fachlich fundierter Grundlage
- die Reflexion und Weiterentwicklung des eigenen Führungsverhaltens sowie der Kommunikations- und Informationsstrukturen
- die Vermittlung von pflegerischem Wissen und Können nach Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
- die schrittweise Heranführung von Auszubildenden an die eigenständige Wahrnehmung
Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Staatliche Anerkennung in einem Gesundheitsfachberuf:
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
Mindestens 2-jährige Berufstätigkeit in einem der o. g. Berufe innerhalb der letzten 8 Jahre
Wie lange dauert die Weiterbildung?
- 19 – 20 Monate /Blockunterricht
Abschluss
Die Weiterbildung beinhaltet innerhalb jedes Moduls eine Prüfung.
• Am Ende des Modul I nehmen Sie an der staatlichen Prüfung zur Praxisanleitung für Gesundheitsfachberufe teil und erhalten darüber ein Prüfungszeugnis sowie eine Urkunde
• Am Ende des Modul II nehmen Sie an einer internen Prüfung teil und erhalten darüber ein Zeugnis sowie Zertifikat der DAA